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Nationalbibliothek will BioRache

BioRacheRoss im Dilemma

Was soll es nur tun?

Pflichtexemplare für Deutsche Nationalbibliothek

Hier die Antwort auf nachfolgendes Schreiben

Nicht nur Bücher können eine ISBN, eine Internationale Standardbuchnummer, erhalten, sondern, wie es scheint, auch "Nichtbücher", Neudeutsch "Nonbooks", z.B. Geschenke.

Die etwas andere Geschenkidee

Folglich wurde der BioRache mal eine ISBN verpasst. Das darf eigentlich nicht sein, denn sie dürfen nur eine EAN erhalten, aber es rutschte mal versehentlich so durch.
Folge u.a.: die BioRache lässt sich auch über Amazon ordern.
Dass das "Pappbilderbuch" dort eine Seite haben soll, ist eine Weltsensation, die niemandem aufgestoßen ist. Seit wann gibt es eine Seite, die keine Rückseite, also eine zweite Seite hätte? Und seit wann hieße das "Buch" und nicht "Blatt Papier"?

Die Bibliothek schreibt im übrigen ein zwar etwas hölzernes, aber immerhing grammatisch einwandfreies Deutsch, abgesehen vom letzten Satz:
"Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung", ein Anglizismus zum Totschlagen, was auf Deutsch dann "Bei Fragen ..." hieße.

Wie auch immer - auf die Anmeldung rührt sich die Deutsche Nationalbibliothek, Frankfurt, und mahnt das Ross - hier auch Seite Eins des Originals als pdf im Anhang:

Deutsche Nationalbibliothek
60322 Frankfurt am Main
...

Mahnung: Pflichtablieferung von Medienwerken

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek - DNBG - vom 22. Juni 2006 (BGBI. I S. 1338) bestimmt, dass alle Stellen und Personen in der Bundesrepublik Deutschland, die zur Verbreitung berechtigt sind, je zwei Ausfertigungen ihrer Neuerscheinungen und veränderten Neuauflagen in körperlicher Form innerhalb einer Woche unaufgefordert, kostenlos, porto- und zustellungsfrei an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern haben. Gemäß § 16 DNBG sind die Medienwerke vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die Bibliothek geeignet abzuliefern.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 14. Juli 1981 (BVerfGE 58, S. 137 ff.) festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgabe von Medienwerken einem anerkennenswerten kulturpolitischen Bedürfnis dient und nicht im Widerspruch zum Grundgesetz steht.

Daher sind Sie verpflichtet, an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern:
Araber, Iphrane: BioRache - Großer Mist : Grüße vom Erschröcklichen Schwarzwälder BioRacheRoss. - 1., Auflage, 2010 - ISBN 978-3-86040-153-8: Euro 25.90 (freier Pr.) (Geschenke; 1) EUR 19,90.

Sofern nicht anders vermerkt, fehlen uns beide Ausfertigungen. Für eine regelmäßige Zusendung künftiger Medienwerke bitten wir zu sorgen.

Bitte wenden!

 
- Seite 2

Die Deutsche Nationalbibliothek ist mit ihren Standorten Leipzig und Frankfurt am Main als zentrale Archivbibliothek der Bundesrepublik Deutschland beauftragt, insbesondere alle ab 1913 in Deutschland erscheinenden Medienwerke im Original zu sammeln, zu inventarisieren, zu erschließen und bibliografisch zu verzeichnen sowie für die Benutzung bereitzustellen.
Die Ablieferungspflichtigen aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrheinwestfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen senden beide Ausfertigungen zusammen an den Standort Leipzig. Aus Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein sind zwei Ausfertigungen an den Standort Frankfurt am Main zu liefern. Leipzig und Frankfurt tauschen jeweils die bearbeitete Zweitausfertigung aus.
Wir bitten Sie um die Ablieferung der fehlenden Medienwerke. Sollten Sie dieser Bitte nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang dieses Schreibens nachgekommen sein, müssten wir Ihnen zu unserem Bedauern einen förmlichen Bescheid über die Ablieferung der entsprechenden Medienwerke erteilen. In diesem Bescheid würden wirzugleich neben der Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 80 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 -BGBI. I S. 17) Vollstreckungsmaßnahmen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz einleiten.
Hiermit wird Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 28 Absatz l Verwaltungsverfahrensgesetz gegeben. Bitte teilen Sie uns ggf. bestehende Lieferungshindernisse mit.
Wir bitten um Verständnis, dass wir unserer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 14 Absatz 4 DNBG nachkommen müssen, wonach dieses Schreiben als Mahnung zu formulieren ist. Weitere Mahnungen werden von Gesetzes wegen nicht erfolgen.
Falls Sie zwischenzeitlich bereits geliefert haben sollten, betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hildegard Saleh Tel.: 069 / 1525-0

Deutsche Nationalbibliothek Adickesallee l
60322 Frankfurt am Main
Telefon 069 - 1525 - 0
Internet www.d-nb.de

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Hier die Antwort auf vorstehendes Schreiben

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