Mitnahmerecht von Haustieren in Gaststätten
Korrespondenz mit der Behörde
Katzen, Köter, Karnickel, Biber, Bären, Ratten, Rösser ...
Per E-Mail
3.11.10
Guten Tag,
wer ist in welcher Abteilung zuständig, wenn es um die Mitnahme von Tieren in Gaststätten geht?
Würden Sie mir dann bitte gleich auch die Mailadresse senden?
Mit freundlichen Grüßen
Georg Beckmann
5.11.10
Guten Tag Herr Beckmann,
zu Ihrer Anfrage ergeben sich vorab einige Fragen:
1. Um welche Tierart(en) handelt es sich?
2. Geht es im vorliegenden Fall um lebende oder tote Tiere?
3. Handelt es sich um tote Tiere ist festzustellen, wodurch der Tod herbeigeführt wurde.
4. In welche Bereiche der Gaststätte werden die Tiere mitgenommen? (Gastraum, Küche, Thekenbereich,...)
Zur letztlichen Abklärung der Zuständigkeit sind die Antworten auf o.g. Fragen entscheidend.
Sie könnten sich vorab an Herrn Kleiser, Lebensmittelkontrolleur in unserem Hause, wenden
e-mail: ... @Stadt.Freiburg.de
Mit freundlichen Grüßen
O. Ambs
12.11.10
Sehr geehrter Herr Kleiser,
Herr bzw. Frau Ambs verweist an Sie als Zuständigen.
Es geht um die Mitnahme von Tieren in Gaststätten.
Wie ist das geregelt? Hatte ich doch letzlich einen kleinen schmerzlichen Problemfall.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Beckmann
15.11.10
Sehr geehrter Herr Beckmann,
ob eine Zuständigkeit meinerseits vorliegt, kann ich aus Ihren bisherigen Angaben nicht bestätigen.
Um was für Tiere handelt es sich?
Wohin in der Gaststätte wurden die Tiere mitgenommen?
Diese und noch weitere Fragen gilt es zu beantworten, um die Frage der Zuständigkeit klären zu können.
In Erwartung Ihrer Antwort
mit freundlichen Grüßen
A. Kleiser
Albrecht Kleiser
Lebensmittelkontrolleur
Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung VI
Veterinärabteilung / Lebensmittelüberwachung
Basler Str. 2
79100 Freiburg i. Br.
Tel.: 0761/201-0
Fax: 0761/201-4967
E-Mail: ...@stadt.freiburg.de
19.11.10
Sehr geehrter Herr Kleiser,
Folgendes war der Fall:
bei einem Gaststättenbesuch im Sommer nahm ich meine Iphrane mit, ein ganz normales Haustier. Ein Bildle anbei.
Dem Wirt wurde allerdings bange, weil er aus mir unerfindlichen Gründen Probleme befürchtete, so dass wir uns gar nicht gemütlich setzen konnten.
Hygiene, Keime? Ärger mit den Behörden?
Oder Angst, dass es, wenn angetrunken, die Einrichtung zertrümmern könnte? Man weiß es nicht.
Gegen Haustiere, sofern sie sich normal verhalten, bestehen aber doch keine Bedenken, oder?
Steht es im Belieben eines Wirtes, ob er Haustiere zulässt oder nicht?
Existiert ein RECHT auf Mitnahme, oder übt der Wirt ein ihm zustehenden Hausrecht aus, wenn er jemandem verweist?
Was meinen Sie als Lebensmittelkontrolleur?
Mit freundlichen Grüßen
Georg Beckmann


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